Baukoordination und Sicheheit
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hat die Aufgabe, das Unfallrisiko und die hohen Belastungen der Bauarbeiter unterschiedlicher Unternehmen durch eine geordnete Sicherheitskoordination mit den darin vorgesehenen Maßnahmen (Bestellung von Planungskoordinatoren, Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes –
SiGe-Plans – sowie einer Unterlage für spätere Arbeiten) herabzusetzen. Das BauKG gilt auf allen Baustellen, auf denen ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden. Die erforderlichen Maßnahmen sind abhängig von der Baustellengröße, der Art und Dauer der durchgeführten Arbeiten und der Anzahl unterschiedlicher Unternehmen.
Der Bauherr ist in die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen mit eingebunden. Eine Schlüsselposition haben dabei die Baustellenkoordinatoren.
Die Erstellung eines Bauwerksbuchs (§ 128a Bauordnung für Wien) ist bei allen Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden (mit Ausnahmen) vorgeschrieben. Aufgrund der Novellierung sind nun auch für Gebäude die vor dem Jahr 1945 bzw. 1919 mit Übergangsfristen Bauwerksbücher vorzulegen. Im Bauwerksbuch wird die Erhaltung und Überprüfung von Bauwerken aufgrund gesetzlicher Vorgaben nachweislich dokumentiert. Es sind vor allem jene Bauteile zu prüfen und zu kontrollieren, von denen bei Verschlechterung ihres Zustandes konkrete Gefahren ausgehen können. Dies umfasst vor allem tragende Bauteile, Fassaden, Dächer, Geländer und Brüstungen also generell die Standsicherheit.
Neben dem Bauwerksbuch können auch die ÖNORM B1300 (Wohngebäude) und die ÖNORM B1301 (Nichtwohngebäude) zur Objektsicherheitsprüfung herangezogen werden. Dabei erfolgt nach standardisierten Vorgaben eine augenscheinliche Sichtkontrolle mit Vermerken zu festgestellten Mängeln.