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Kontrolle und Dokumentation

Die Örtliche Bauaufsicht übt das Hausrecht auf der Baustelle aus und ist als Schnittstelle zwischen Planung und ausführenden Unternehmen zu sehen. Die Örtliche Bauaufsicht vertritt den Auftraggeber in vielen Belangen und übernimmt wesentliche Aufgaben aus der Sphäre des Auftraggebers zur Kontrolle, Überwachung und Abnahme der Leistungen im Namen des Auftraggebers.

Die begleitende Kontrolle soll nach dem Mehr-Augen-Prinzip als zusätzliche Kontrollinstanz eingesetzt werden. Als unabhängiges Instrument des Auftraggebers unterstützt die begleitende Kontrolle diesen zur Vermeidung einer Selbstkontrolle als Überwachungs- und Beratungsorgan hinsichtlich der Projektleitung und Projektsteuerung sowie qualifizierten Planern und Unternehmen.

Mit der Fertigstellung der Leistungen erfolgt einerseits die Meldung und Bestätigung gegenüber den Behörden zur Benutzung des Bauwerks, andererseits erfolgt die Übernahme der Leistungen durch den Auftraggeber und der Beginn der Gewährleistungsfristen. Bei der Übernahme vorhandene Mängel werden über das Mangelmanagement abgearbeitet.

In der Dokumentation werden sämtliche Bestätigungen, Prüfprotokolle, Wartungsanweisung, Betriebsbeschreibungen, Leitungsschemen, Unterlagen für spätere Arbeiten, Bauwerksbücher, usw. an den Auftraggeber übergeben. Diese Dokumente sind für die weitere Nutzung oder spätere Abänderung des Bauwerks von Bedeutung.

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